Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. @Anonymous,
    das sehe ich genau so.
    Heute im BundesTag ist von den Opositionellen wohl alles gesagt worden, u.a. ein interessantes Argument. Doktor zu Guttenberg hat gesagt. \Das er wohl eine Menge Mist geschrieben hat.\ Welch eine zusätzliche Diffamierung der Autoren deren Texte er geklaut hat.

    Grüße

    Antworten
  2. Hier sieht man mal wieder zu welchen Mitteln dieses Links-Rot-Grüne Pack greift um den politischen Gegener fertig zu machen. Allen voran diese grüne Jammergestallt Trittin. Das beste Beispiel wie man aus einer Mücke einen Elefanten macht. Da wurden halt ein paar Zeilen abgeschrieben wie in 1000en Büchern zuvor. Soll man jede Sache die man in
    einem Buch beschreibt immer wieder in neue Worte fassen nur damit sich keiner wie ein kleines plärrendes Kind aufregt der hat mir meine Sätze gestolen? Einfach nur lächerlich. Wir sollten mal alle Bücher der Linken und Grünen durchforsten, ( falls die überhaupt schreiben können, lach ), da wird sich doch sicher noch was finden was irgendwo
    abgeschrieben ist. Und dann anklagen diese Unterschicht Figuren und Titel ab-erkennen und beruflich entlassen. Gutenberg ist ein guter Verteidigungs-Minister und das ist ja wohl das entscheidende, denn das ist sein Amt und in dem bleibt er FERTIG. Den Doctor-Titel soll er trozdem erhalten.

    @Anonymous
    „““bist ein braver Teutscher.“““
    Lern Deutsch du Pfeife.

    Antworten
  3. Ohne mich auf die Seite zu Guttenbergs zu schlagen, dieses Zitat ist nur die halbe Wahrheit.
    Dass er eine Menge Blödsinn geschrieben habe, sagte er auf der Wahlkampfveranstaltung in Kelkheim und fügte ausdrücklich hinzu, sich dabei nicht auf die Werke fremder Autoren, die Universität Bayreuth oder seinen Doktorvater Prof. Peter Häberle zu beziehen.
    Insofern hat die Opposition das Zitat wohl ein wenig aus dem Zusammenhang gegen ihn verwenden wollen.

    Grüße.

    Antworten
  4. @kreuzritter
    bravo, kann dir nur beipflichten… trittin nur lächerliche figur, konnte man ja wohl erkennen.
    es müßte sich nur jemand die mühe machen mal tiefer zu graben, bei diesen „gestalten“
    möchte nicht wissen, was da alles zum vorschein kommt, da ist en bissel abschreiben,
    mückenschit gegen.
    er bleibt für mich Dr. zu guttenberg…
    @ denis… ist ja ok… du mußt ihn ja nicht liebn, aber fair bleiben ist sollte man :-)

    Antworten
  5. @Kreuzritter,
    Dein Beitrag vom 23. Februar 2011 um 18:09 ist nicht Dein ernst, ansonsten müsste ich wirklich stark an der deutschen BildungsKultur zweifeln…

    Antworten

Schreibe einen Kommentar