Wie nun bekannt wurde, sind die Erben des Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Veröffentlichung von Briefmarken mit Loriot-Motiven bei Wikipedia vorgegangen.
Entscheidend bei der Beantwortung der Frage, ob das Verfahren Erfolg hat oder nicht, war die Diskussion darüber, ob den Briemarken überhaupt ein Urheberrechtsschutz zukommt oder sie als amtliche und damit gemeinfreie Werke anzusehen sind.
Entgegen einer anderslautenden Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 1987, entschied das LG Berlin, dass es sich bei den Briefmarken nicht um amtliche Werke im Sinne des §5 UrhG handelt. Diese Ansicht wurde insbesondere seit der Privatisierung der Post vertreten und scheint nun auch bei den Gerichten angekommen zu sein.
Somit seien sie urheberrechtlich geschützt und ohne Einwilligung des Rechteinhabers auch unzulässig veröffentlicht worden.
Das Verfahren richtete sich gegen die Wikimedia-Foundation. Diese hatte die Briefmarken ohne vorheriges Einverständnis veröffentlicht und sogar den Hinweis angegeben, dass es sich um amtliche Werke handeln würde, die jeder frei nutzen könne. Die Abbildungen wurden nun aufgrund des Verfahrens entfernt.
Im Prinzip könnte jeder, der diese Briefmarken ebenfalls veröffentlicht hat, urheberrechtlich belangt werden. Jedoch sagt der Anwalt der Kläger, Benedikt Bräutigam: “Wir werden jetzt nicht den kleinen Briefmarkenhändler mit Klagen überziehen”.
(Bild: © p!xel 66 – Fotolia.com)
Müsste ich damit rechnen einen Abmahnung zu bekommen, oder ist das dann ähnlich wie beim Panoramarecht?
Gruß
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