Der Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 08.05.2012 zufolge, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Presseberichten im Internet die deutsche Gerichte international zuständig sind, sobald sich der Mittelpunkt der betroffenen Person in Deutschland befindet. Auch soll das deutsche Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erfolgsort (der Persönlichkeitsrechtsverletzung) sich in Deutschland befindet.
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Bei Rechtsverstößen im Internet ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte auch dann gegeben, wenn die betroffene Rechtsposition im Inland geschützt ist und die Internetseite im Inland öffentlich zugänglich ist.