Leitsatz des Gerichts:
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
Das OLG München hat entschieden, dass die Ausschüttung eines pauschalen Verlegeranteils, welche die VG Wort seit Jahren vornimmt, gegen § 7 UrhWG verstößt. Diese Entscheidung könnte Rückzahlungen an die Autoren in Millionenhöhe mit sich bringen.
Landgericht München I Im Namen des Volkes Urteil Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Beklagte seit dem Jahr 2008 nicht berechtigt ist, bei ihrer jährlichen Ausschüttung den auf verlegte Werke des Klägers entfallenden Vergütungsanteil unter Berücksichtigung folgender Abzüge zu berechnen: a.) Abzug eines Verlegeranteils gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 der Verteilungspläne Wissenschaft … Weiterlesen …
Leitsatz des Gerichts:
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.