LG Düsseldorf: 5.000 € für Nacktfoto
Weil ein im Rahmen einer Modellaktion angefertigtes Nacktbild unerlaubterweise in einer Broschüre über zwei Seiten abgedruckt war, wurde dem Model Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € zugesprochen.
Weil ein im Rahmen einer Modellaktion angefertigtes Nacktbild unerlaubterweise in einer Broschüre über zwei Seiten abgedruckt war, wurde dem Model Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € zugesprochen.
Money, Money, Money… spielt auch bei der Frage danach, ob eine Einwilligung der fotografierten Person erforderlich ist, eine Rolle. Sie ist nämlich dann entbehrlich, wenn entlohnt wurde.
Ein großer Streitpunkt der Fotorechtspraxis ist der der Urheberschaft eines Werkes – hier konkret: des Fotos. Egal ob die Urheberschaft nun bestritten oder für sich beansprucht wird, im Streitfall muss diese Frage vor Gericht geklärt werden. Daher im Folgenden ein kleiner Auszug, wonach sich der Anschein der Urheberschaft richten kann. Ausgangspunkt ist zunächst der § … Weiterlesen …