Scheitert das neuseeländische Modell der „abgestuften Erwiderung“ an den Kosten?

Heise online weist auf eine Meldung aus Neuseeland hin, die erste Zahlen zu der zum 01.09.2011 in Kraft getretenen Ergänzung des Urheberrechts betreffend Filesharing (Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Act 2011; auch unter „SkyNet“ three-strikes copyright law bekannt) nennt. stuff.co.nz berichtet hier, dass die Recording Industry Association of New Zealand Inc (RIANZ), die die Rechte und Interessen der großen und unabhängigen Plattenproduzenten, Verleiher und Künstler vertritt, von Oktober 2011 bis zum 26.04.2012 insgesamt 2.766 Urheberrechtsverletzungsmitteilungen versendet hat.

Eigentlich wollen sie 5.000 dieser Mitteilungen monatlich versenden – doch fordern sie hierzu eine Reduzierung der Kosten von derzeit NZ$25 (entspricht ca. 16 EUR) pro Mitteilung auf höchstens NZ$2 (ca. 1,30 EUR). Diese Kosten müssen die Rechteinhaber an die ISP (genauer: IPAP) in Neuseeland zahlen, damit diese die Mitteilungen versenden. Die Telecom als ISP hingegen fordert eine Erhöhung der Gebühr, da bei ihr für 1.238 Mitteilungen Kosten in Höhe von NZ$534,816 (ca. 349.559 EUR) entstanden seien.

Auch die „New Zealand Federation Against Copyright Theft“ (NZFACT), die Vertreter der Filmindustrie, kommt hierbei zu Wort und teilt mit, dass sich bereits im Monat des Inkrafttreten des Gesetzes die Zahl der illegal angesehenen Top-200 Filme von 110.000 im August 2011 auf 50.000 im September 2011 mehr als halbiert habe. Dies scheint alleine der Abschreckungswirkung geschuldet zu sein, gibt die NZFACT doch an, keine einzige Mitteilung nach dem vorgenannten Gesetz verschickt zu haben.

Gespannt darf man sicher zum Jahresende sein, denn spätestens zum 31.12.2012 müssen die IPAP auf Ihren Websites veröffentlichen, wieviele Mitteilungen von Rechteinhabern sie erhalten haben, wie vielen davon von den Anschlussinhabern widersprochen wurde oder wie viele abgelaufen sind und wie viele Accountsperren gerichtlich angeordnet wurden.

Hintergrundinformation

Die o.g. Erweiterung des neuseeländischen Urheberrechts betrifft Rechtsverletzungen innerhalb von Peer-to-Peer (P2P) Netzwerken. Diese werden in Neuseeland überproportional häufig genutzt. Das Modell der abgestuften Erwiderung sieht vor, dass die Rechteinhaber die Anbieter, die kostenpflichtig eine Übertragung, das Routing und die Bereitstellung von IP-basierten Verbindungen anbieten, über Urheberrechtsverletzungen informieren. Diese müssen diese Mitteilung an ihren Kunden weiterleiten.

Die Meldungen werden dann an den Kunden in drei Stufen weitergeleitet: Die erste als Hinweis, dass eine Urheberrechtsverletzung entdeckt wurde, die zweite als Warnung und die dritte als „Vollstreckungsmeldung“ („Enforcement notices“). Die Rechteinhaber können anschließend wählen, ob sie vor dem Tribunal, eine Art Schiedsgericht, und/oder vor einem ordentlichen Gericht ein Strafbegehren gelten machen. Das Tribunal kann Geldstrafen bis zu NZ$15.000 (ca. 9.804 EUR) aussprechen, das Gericht eine Anschlusssperre bis zu sechs Monaten. Die Meldungen sind lediglich befristet gültig und verfallen nach den im Gesetz festgelegten Fristen oder bei einem anerkannten Widerspruch bzw. einer nicht fristgerechten Erwiderung auf einen Widerspruch.

(Bild: © Wetzkaz – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Hubert Mayer verfasst. [/box]

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