Das entschied zumindest das KG Berlin in seinem nun erschienenen Beschluss vom 25.10.2010 (Az.: 10 W 127/10). Damit schließt sich das Kammergericht seiner Vorinstanz (LG Berlin, Beschl. v. 13.09.2010 – 37 O 363/10) an und weist die Beschwerde einer Hauseigentümerin zurück. Diese befürchtete, durch die Aufnahmen der Google Street View-Autos in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden.
Googles Street-View-Autos kehren nach Deutschland zurück
Nachdem Google 2010 seine Street-View-Autos stoppte, kehren sie nun zurück. Allerdings nur, um Google Maps ein Update zu verpassen.