Neben den gesamten Unruhen rund um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ kam es nebenbei auch noch zu einem Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG. Mit der Beschwerde sollte erreicht werden, dass die Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 6.10.2010, Az.: 4 U 106/10) zugelassen wird und der BGH darüber verhandelt.
BVerfG: Überspitzte Äußerungen können unter Meinungsfreiheit fallen
Das Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidungen auf, die einen Mann der Beleidigung schuldig sprechen. Im „Kampf ums Recht“ sind starke und eindringliche Ausdrücke rechtlich nicht zu beanstanden.