Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!
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Aktfotografie – Eine Gratwanderung zwischen Erotik und Pornografie – Teil 2
Nackte Haut wird gerne gesehen. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Erotik und Pornografie – und das nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich. Wo liegt die Grenze?
Eine Gratwanderung zwischen Erotik und Pornografie – Teil 1
Nackte Haut wird gerne gesehen. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Erotik und Pornografie – und das nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich. Wo liegt die Grenze?
KG Berlin: Kunstfreiheit rechtfertigt Veröffentlichung eines Fotos mit einer Marke und einem nackten Mann
Leitsätze der Redaktion: Ein Foto mit einem nackten Mann und einer auf einem Bademantel oder Handtuch abgebildeten, geschützten Marke, kann von der Kunstfreiheit gedeckt sein, wenn es eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen darstellt, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Hinweise geben … Weiterlesen …