KG Berlin: Foto eines nackten Mannes und einer Marke ist Kunst

Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines  Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!

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KG Berlin: Kunstfreiheit rechtfertigt Veröffentlichung eines Fotos mit einer Marke und einem nackten Mann

Leitsätze der Redaktion: Ein Foto mit einem nackten Mann und einer auf einem Bademantel oder Handtuch abgebildeten, geschützten Marke, kann von der Kunstfreiheit gedeckt sein, wenn es eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen darstellt, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Hinweise geben … Weiterlesen …