Denkzettel für Abmahnpraxis bei Pixelio Bildern
Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung, wenn Pixelio Bilder im erlaubten Rahmen aber ohne Urhebernennung veröffentlicht wurden.
Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung, wenn Pixelio Bilder im erlaubten Rahmen aber ohne Urhebernennung veröffentlicht wurden.
Das OLG Köln räumte mit den Unsicherheiten der Vorinstanz über die Urhebernennung bei Pixelio-Bildern auf.
Traut man einem Großteil der Netzgemeinde sind mittlerweile alle Webseiten, die fremde Fotos nutzen, abmahngefährdet. Warum dem nicht so ist und wie Betroffene u.a. mit technischen Maßnahmen reagieren können, erklären wir hier.
Leitsätze der Redaktion: Lizenzbedingungen von Pixelio werden zum Vertragsinhalt von Käufer und Verkäufer und müssen bei der Auslegung des Vertragsverständnisses nach einem objektiven Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB herangezogen werden. Wird ein Bild mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich … Weiterlesen …