Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

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Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release

Wie bereits in verschiedenen Artikeln dargelegt, dürfen Bilder gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Einige Ausnahmen sind in § 23 Abs. 1 KUG festgelegt, welche wiederum durch Abs. 2 eingeschränkt werden. Näheres dazu im Artikel „Das “berechtigte Interesse” im Sinne des § … Weiterlesen …

Blende 8 Video-Podcast: Das Recht am Bild

In einer aktuellen Folge des Video-Podcasts „Blende 8“ zum Thema „Recht am Bild“, ist Fotograf Achim Schmidt erneut im Gespräch mit Rechtsanwalt Steffen Koch. Sehr ansehnlich und informativ werden werden unter anderem die Differenzierung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken, deren Schutz und die Vergabe von Nutzungsrechten erläutert. Blende 8 Video-Podcast – Das Recht am Bild RA … Weiterlesen …

Das „berechtigte Interesse“ im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

Ein großer Bereich der Berufsfotografie beschäftigt sich mit der Darstellung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Besonders in diesem Bereich besteht die Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Einschlägig ist hierbei § 23 Kunsturhebergesetz (KUG), in dem geregelt ist, wann eine Veröffentlichung ohne Einwilligung der abgebildeten Person zulässig ist. Von besonderer Bedeutung ist in diesem … Weiterlesen …

LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem Fotoband

LG Köln

Urteil

Aktenzeichen: 28 O 229/09

Verkündet am: 05.05.2010

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Lichtbilder im Rahmen der Bewerbung einer Sache auf einer Website umfasst nicht auch die Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder in einem gedruckten Fotoband, solange der Umfang und die Art der Verbreitung des Bandes nicht dem Zweck der  Werbung entspricht.
  2. Die Zweckübertragungstheorie des § 31 Abs. 5 UrhG kann auch durch die Anwendung französischen Urheberrechts nicht ausgehebelt werden.

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