In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf am 19.01.2011 (Az. 23 S 359/09) ging es um eine Firma, welche Online-Speicherplatz anbietet. Ein Fotograf hatte dort Fotos hochgeladen und stellte dann fest, dass man diese auch wieder herunterladen konnte. Er mahnte die Firma daraufhin ab und velangte Ersatz der Abmahnkosten.
Die Abmahnung – Teufelszeug oder notwendiges Übel?
Über kaum ein anderes rechtliches Instrumentarium wurde in den letzten Jahren dermaßen viel publiziert und diskutiert wie über die Abmahnung, sowohl in der Fachpresse, wie auch der normalen Medienlandschaft.