Den Meisten ist es gar nicht bewusst, dass beispielsweise für jeden PC und jeden Drucker eine sog. Geräteabgabe gezahlt wird. Hintergrund dieser Vergütungspflicht ist hauptsächlich, dass im Urhebergesetz sog. Schranken vorhanden sind. Diese regeln, in welchen Fällen ein Urheber die Nutzung eines seiner Werke nicht verbieten kann. So hauptsächlich im Bereich der Lehre oder der privaten Nutzung. Dafür, dass der Urheber diese Nutzung dulden muss, kann er sich jedoch bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden und bekommt teilweise eine kleine Entschädigung.
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Fachanhörungen des BMJ zum Urheberrecht – der dritte Korb kommt
Zu verschiedenen Terminen ab Juni diesen Jahres hat das Bundesministerium der Justiz zu Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts geladen. Insbesondere soll zu den Themen Leistungsschutzrecht für Verleger, Open Access, Kabelerweiterung und Kneipenrecht angehört werden.