Nachdem bereits das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 21.09.2011 (Az.: 28 O 41/11) das Begehren der Klägerin auf Unterlassung des sog. Framings fremder Inhalte abgewiesen hatte, wurde dies nun von der Berufungsinstanz bestätigt (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az.: 6 U 206/11).
OLG Frankfurt a.M. zum Urheberrechtsschutz von HTML-Dateien
Leitsätze der Redaktion: Die im Herstellungsprozess handwerklich umgesetzten Vorgaben der Auftraggeberin stellen keine persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG dar. Die multimediale Darstellung einzelner Websites auf dem Computerbildschirm stellt keine Ausdrucksform des zugrunde liegenden HTML-Codes als Computerprogramm dar; der HTML-Code ist vielmehr bloßes Hilfsmittel zur Kommunikation einer vorgegebenen Bildschirmgestaltung im Netz. Die mittels HTML-Code … Weiterlesen …