Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Wortberichterstattung der Zeitschrift „Auf einen Blick“ über einen Pornodarsteller zu beschäftigen (Urteil v. 25.10.2011, Az.: VI ZR 332/09).
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Wortberichterstattung der Zeitschrift „Auf einen Blick“ über einen Pornodarsteller zu beschäftigen (Urteil v. 25.10.2011, Az.: VI ZR 332/09).
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vom 07.01.2011 (Az 310 O 1/11) hatte das LG Hamburg zu entscheiden, ob ein computeranimierter Film urheberrechtlich geschützt sein kann und Ausschnitte aus diesem Film ohne Nennung des Filmherstellers veröffentlicht werden dürfen.
Folgende Urteile wurde der Datenbank hinzugefügt:
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.8.2010 – 1 S 2266/09 – Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes
Leitsätze:
Leitsatz des Gerichts:
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.
Leitsätze der Redaktion:
Leitsatz des Gerichts:
Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.