„Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno“ – Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung

Bereits im Januar 2008 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2/03 O 468/05) über folgenden interessanten Fall, der bis heute nicht an Aktualität und Relevanz verloren hat.

Der Sachverhalt:

Dem Fall zugrunde liegt ein Strafverfahren, in dem dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sich und seine damalige Freundin bei der Vornahme sexueller Handlungen heimlich gefilmt und diese Videos später öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eines dieser Videos gezeigt. Über dieses Strafverfahren berichtete eine bekannte Zeitung wie folgt:

Weiterlesen …

BGH zum Recht am eigenen Bild im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung

Heute, am 7. Juni 2011, hat der BGH ein Urteil zu Bildveröffentlichungen und der sitzungspolizeilichen Verfügung gefällt (Az. VI ZR 108/10). Es ging darum, dass die BILD-Zeitung im Rahmen einer Berichterstattung über eine Urteilsverkündung vor dem OLG Stuttgart unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht hatte. Auf dem Bild ist das Gesicht des Klägers zu erkennen gewesen. Dieser klagte auf Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen.

Weiterlesen …

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 23/08

Verkündet am: 13.06.2008

Weiterlesen …

LG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse

Leitsätze der Redaktion:
  1. Ein „schwarzer Balken“ ist zur Anonymisierung einer abgebildeten Person ungeeignet, da er wesentliche Gesichtszüge nicht bedeckt.
  2. Bei der Abwägung des „berechtigten Interesses“ iSd § 23 II KUG ist insbesondere das besondere Schutzbedürfnis des zur Tatzeit und im Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos jugendlichen Antragstellers zu berücksichtigen. Auf dieses Schutzbedürfnis kann sich der Antragsteller auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit berufen.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 703/08

Verkündet am: 27.02.2009

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch eines minderjährigen Straftäters gegen die Veröffentlichung eines Bildes

Weiterlesen …

BGH: Recht am eigenen Bild

Leitsätze des Gerichts:

  1. Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der nach den §§ 22, 23 KUG geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Presse darf deshalb über die neue Liebesbeziehung einer prominenten Person in der Regel nicht ohne deren Einwilligung durch die Beifügung von Fotos berichten, die die Partner zwar in der Öffentlichkeit, aber in erkennbar privaten Situationen zeigen.
  2. Die Selbstdarstellung privater Umstände durch Prominente gibt der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.

    Weiterlesen …