Videoüberwachung eines privaten Grundstücks
Die Videoüberwachung eines Grundstücks und Teile des Gehwegs zum Schutz des Eigentums kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Passanten überwiegen.
Die Videoüberwachung eines Grundstücks und Teile des Gehwegs zum Schutz des Eigentums kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Passanten überwiegen.
In seiner Dissertationsschrift „Die Einwilligung im Internet“ untersucht von Zimmermann Einwilligungen nach § 22 KUG sowie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Einwilligungen. Es handelt sich dabei um die Einwilligungen, die im Internetkontext besonders häufig anzutreffen sind.
Dem irischen Datenschutzbeauftragten zu Folge, lasse sich die Sperrung bestimmter Netzinhallte nicht mit dem irischen Datenschutzrecht in Einklang bringen. Eine Vorlage beim EuGH soll dies klären.