Irischer Supreme Court verhandelt über Three Strikes System

Billy Hawkes, seines Zeichnes irischer Datenschutzbeauftragter, hatte hatte sich gegen Ende des vergangenen Jahres mit der Beschwerde eines Internetnutzers zu befassen, der von dem Provider Eircom eine Mahnung erhalten habe. Eine solche erste Mahnung stellt im sog. „Three-Strikes“-Verfahren den ersten Schritt auf dem Weg zur Sperrung von Netzinhalten wegen (vermeintlicher) Copyrightverstöße dar. Vermeintlich, weil Eircom einräumte, dass insgesamt 391 Betroffenen Kunden irrtümlich eine Mahnung zugeschickt worden Sei. Begründet wurde dies mit einem „kleinen technischen Fehler“, so heise online.

Der Provider Eircom hatte sich Mitte 2010, im Gegensatz zum Konkurrenten UPC, zu einer  freiwilligen Umsetzung des Three-Strikes-Systems bereit erklärt. Grund dafür war ein Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner sowie der Industrievereinigung Irish Recorded Music Association (IRMA).

Die Anweisung des Datenschutzbeauftragten, das System einzustellen, wurde auf Bestreben der Vertreter der Musikindustrie vom irischen High Court aufgehoben. Nunmehr soll der Supreme Cout die Frage der Vereinbarkeit der Verwarnungen und Internetsperren mit dem EU-Recht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Über die Frage der präventiven Netzüberwachung hatte der EuGH bereits Ende letzten Jahres entschieden. Eine solche Maßnahme ist nach Ansicht des Gerichts nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Ob dies nun auch für das gesamte Verwarnmodell des irischen Providers Eircom (und vergleichbarer in der EU angewandte Systeme) gilt, kann mit Spannung erwartet werden.

Zu Vertiefung:

Der Begriff “Three Strikes” stammt ursprünglich aus dem Baseball und bezeichnet eine besonders schwere Strafe nach dem dritten Verstoß gegen eine Regel. Übertragen auf das Urheberrecht soll also nach dem dritten urheberrechtlichen Verstoß eine Strafe in Form von Internetsperren oder sonstigen Sanktionen erreicht werden. Ob dieses Modell sinnvoll ist, wird unterschiedliche betrachtet. Verschiedene Three-Strikes-Modelle gibt es bereits in Neuseeland (Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Act), Südkorea (Korean Copyright Act), Frankreich (Hadopi-Gesetz), Taiwan und dem Vereinigten Königreich (Digital Economy Act). In Deutschland wird ein solches (bislang nicht existentes) Modell als “abgestufte Erwiderung” bezeichnet.

(Bild: © Andy Dean – Fotolia.com)

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