Der BGH hatte sich im vergangenen Jahr mit den Prüfpflichten des Betreibers einer Bildagentur zu beschäftigen und hat dazu am 07.10.2010 sein Urteil erlassen (BGH, Urteil vom 07.12.2010, Akz.: IV ZR 30/09).
Auftraggeber oder Käufer: Wer darf gekaufte Bilder nutzen?
Insbesondere im Bereich der Medienproduktion stellt sich die Frage, wer ein Bild nutzen darf, wenn er es selbst nicht gekauft hat. Regelmäßig dürfen gekaufte Bilder unterlizensiert werden.