Auftraggeber oder Käufer: Wer darf gekaufte Bilder nutzen?

Bilder werden an unzähligen Stellen in verschiedenen Medien benötigt. In der Regel muss die Beschaffung schnell gehen und nicht immer steht ein eigener Fotograf, geschweige denn das passende Model für die gewünschten Fotos zur Verfügung. Ein Großteil der in Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten oder Büchern verwendeten Bildern wird daher bei Fotoagenturen gekauft.

Großer Beliebtheit erfreuen sich Stockagenturen, da sie in der Regel ein großes Portfolio an Bildern zu günstigen Verkaufspreisen anbieten. Wenn mehrere Personen am Schaffungsprozess z. B. eines Buches oder einer Website beteiligt sind, dann sind allerdings nicht immer diejenigen, die ein Bild bzw. eine Lizenz erwerben tatsächlich diejenigen, die es später nutzen wollen und werden. Da stellt sich die berechtigte Frage, wer denn nun die gekauften Bilder nutzen darf.

Dafür muss vorab geklärt werden, wer der tatsächliche Nutzer ist. Wird beispielsweise die Gestaltung einer Website in Auftrag gegeben, wird derjenige, der die fertige Seite (inklusive der Bilder) unter seinem Namen online stellt (also der Auftraggeber), später der tatsächliche Nutzer sein.

Allerdings werden Bilder regelmäßig z. B. durch den Designer oder eine Webagentur erworben, der/die die gekauften Bilder dann in das Design der Website einbaut. Diese(r) erwirbt also das alleinige Nutzungsrecht an den Werken. Alle Verwendungen durch andere Personen sind zunächst unzulässig.

Unterlizensierungen möglich

Glücklicherweise wird jedoch in aller Regel in den Lizenzbedingungen der Fotoagenturen eine Vergabe von Unterlizenzen in engem Rahmen zugelassen. Derjenige, der die Bildlizenz von der Agentur eingeräumt bekommt, erlangt zusätzlich das Recht z. B. Kunden und Auftraggebern eine Nutzung zu erlauben.

So besagt es beispielhaft auch ein Auszug der Fotolia-Nutzungsbedingungen für nicht exklusive Lizenzen:

„[…] Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied darf Dateien, die das Werk oder zulässige Derivate des Werks enthalten, an direkt verbundene Kunden, Auftraggeber und Mitarbeiter übertragen oder von Subunternehmern bearbeiten lassen, sofern sich diese verpflichten, sich an die Regelungen dieses Vertrages zu halten. Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied darf die Dateien auch im Rahmen üblicher Arbeitsvorgänge an Dritte übertragen (z.B. Druckerei), die integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses sind und ohne die eine Herstellung nicht möglich wäre. Diese Dritten und etwaige Subunternehmer verfügen über kein weiteres Recht das Werk zu benutzen und dürfen die übermittelten Dateien nicht für andere Zwecke extrahieren oder verwenden. […]“

(http://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense)

Das Ganze funktioniert natürlich auch in die entgegengesetzte Richtung. Kauft der Auftraggeber selbst ein Foto bei einer Fotoagentur, ist es ihm regelmäßig erlaubt, die Bilder zur Weiterverarbeitung an seinen Designer weiterzuleiten. Dieser darf das Bild dann im Rahmen seines Auftrags nutzen und in die Website (oder das Buch, den Flyer etc.) einbauen.

Dabei zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Bilder nicht in einem Maße verändert werden dürften, die die ursprüngliche Bildaussage nicht mehr erkennen lassen (dazu vertiefend „Die freie (Bild)Benutzung und die Grenze zur Bearbeitung„).

Fazit

Um die eingangs gestellte Frage nun also zu beantworten: In der Regel darf nicht nur derjenige das Bild nutzen, der es auch gekauft hat, sondern im Rahmen eines Weiterverarbeitungsprozesses auch der Auftraggeber und/oder Kunde. Allerdings ist zur Absicherung zwingend ein Blick in die Lizenzbedingungen der Fotoagentur notwendig.

Daher an dieser Stelle eine Liste von Links zu Lizenzbedingungen verschiedener Agenturen:

(Bild: © Vladimir Voronin – Fotolia.com)

11 Gedanken zu „Auftraggeber oder Käufer: Wer darf gekaufte Bilder nutzen?“

  1. So eindeutig verstehe ich die Lizenzbedingungen von Fotolia nicht. Der Wortlaut spricht nur von der Übertragung einer „Datei“, nicht der Nutzungsrechte. Die Unterlizenzierung wird sogar explizit ausgeschlossen.
    In der Praxis wird sich in 5 Jahren auch keiner mehr daran erinnern, dass das Bild XYZ seinerzeit von dieser oder jener Agentur auf den Kunden A oder B lizenziert wurde. Das Management von Bildrechten innerhalb der Agentur wird extrem schwierig.
    Wir raten den von uns vertretenen Agenturen in diesen Fragen daher dazu, direkt auf die Kunden zu lizenzieren, um diesen Problemen von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Bei Projektbeginn sollten die Agenturen daher einen Account bei dem jeweiligen Stock-Photo-Anbieter direkt auf den Kunden eröffnen (vorher Vollmacht einräumen lassen) und dann fleißig auf den Kunden lizenzieren. Dies hat den angenehmen Nebeneffekt, dass das Management der Bildrechte durch die Back-Ends der Stock-Photo-Anbieter vereinfacht wird und eine unzulässige Doppelnutzung von direkt auf die Agentur lizenzierten Bildern in mehreren Projekten unterschiedlicher Kunden unwahrscheinlicher wird. In jedem Fall steigt der Beratungsbedarf im Bereich des Erwerbs von Nutzungsrechten immer weiter an. RA Dury (http://www.dury.de)
     

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  2. Hallo,

    mir ist nicht ganz klar wie und wann habe ich denn das recht an einem Bild erworben?

    Ich habe ein altes Haus gekauft und es wure ausdrücklich vereinbart das ich das Haus wie gesehen übernehme inklusive der Massen an zeug und die Entsorgung des Krempels selbst übernehme.

    Jetzt habe ich jedoch außergewöhnlich gute Bilder eines verstorbenen Superstars gefunden und denke darüber nach ob und wie ich sie verwerten kann.

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  3. Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Ich denke der Knackpunkt ist die Frage nach der Übertragung der Rechte. Sind diese mit dem Kauf des Hauses übertragen worden oder ist das keine der möglichen Varianten?

    Die abgebildete Person ist ein Superstar, also eine Person von öffentlichem Interesse und dies bei einem öffentlichen Auftritt. Der Fotograf bzw. seine verwitwerte Ehefrau hat mir das Haus verkauft.

    Mit freundlichen Grüßen

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  4. Hallo Herr Tölle,
    das Thema treibt mich um. Wenn ich Bilder im Namen eines Kunden einkaufe, um damit Drucksachen zu gestalten, das Webdesign aber von einer anderen Agentur erledigt wird, darf ich die Bilder dann zu diesem Zweck an die Agentur weitergeben, wenn ich eine einfache Lizenz erworben haben (istock)? Oder anders gefragt, bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Bilder in das Webdesign einpflege? Wer kann denn kontrollieren, wer die Bilder zu welcher Zeit wo eingebaut hat?
    Istock erlaubt zwar grundsätzlich die Herausgabe von Feindaten an den Kunden, damit wären die Bilder dann aber an mindestens zwei Arbeitsplätzen, was ergo eine erweiterte Lizenz bedingt? Oder der Kunde müsste für alle Bilder abermals selber eine einfach Linzenz erwerben, richtig?
    Mit freundlichen Grüßen

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    • Hallo Designerin,

      in der Tat wird es immer darauf ankommen, was konkret mit den Bildern geschieht und wer diese für wen erwirbt. In der Praxis üblich ist der Erwerb durch die Agentur und „Weitergabe“ an den Kunden sowie der Erwerb durch die Agentur im Namen des Kunden. Im ersten Fall bedarf es regelmäßig einer umfangreicheren Lizenz. Diese sind jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausgestaltet.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  5. Hallo, wenn ich eine Karikatur (von mir selbst) gekauft habe. Darf ich diese als Profilbild oder auf meine Webseite als Logo nutzen? Oder muss ich es vorher mit dem Künstler vereinbaren? Vielen dank vorab für die Antwort;-)

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  6. Hallo Herr Tölle,

    Fotolia wird zum 5. November 2019 eingestellt. Erlöschen somit auch alle Lizenzvereinbarungen, die mit Fotolia geschlossen würden? Müssen die bisher verwendeten Bilder z.B. bei Adobe Stock neugekauft werden, um diese Lizenzen zu erneuern?

    Und eine andere Frage: Darf man ein lizenziertes Foto nur für ein Erzeugnis nutzen – z.B. für einen Flyer (Stückzahl weit unter 500.000 Stück)? Aber das selbe Foto muss noch einmal für die Webseite oder eine Broschüre erworben werden?

    Dritte Frage: Sind Werbemittel für Bildungseinrichtungen, die z.B. Informationen zu einer neuen Weiterbildungsmaßnahme bieten, kommerziell oder redaktionell? Häufig wird bei den Lizenzen zwischen diesen beiden Kategorien unterschieden.

    Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen

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