AG Köln: 45,00 € Schadensersatz für jedes unberechtigte Foto auf eBay

Leitsätze der Redaktion: Für eine Abmahnung darf ein Anwalt bei geschehener Verwertungsrechtsverletzung eingeschaltet werden. Der Gegenstandswert in Höhe von 7.500 € bei 4 Bildern ist gerechtfertigt. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers muss geboten sein. Dafür bedarf es in diesem Fall, dass die Nennung für den Urheber als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige … Weiterlesen …

Verwendung von Fotos bei ebay: Abmahnkosten gedeckelt!

Wer Fotos bei ebay-Auktionen einsetzt, ohne hierfür die Rechte zu haben, lebt gefährlich: Abmahnungen sind an der Tagesordnung, auch müssen häufig Schadensersatz und die Abmahnkosten gezahlt werden. Das Landgericht Köln hat jetzt aber zumindest vorläufig entschieden, dass nicht die vollen Abmahnkosten gezahlt werden müssen, sondern dass diese gedeckelt sind auf 100,- Euro. Es verweist dabei … Weiterlesen …