„Mein Kampf“ bleibt vorerst unter Verschluss
Es gibt Bücher, die sollten unter Verschluss bleiben. Das Landgericht München hat nun entschieden, das auch das Buch „Mein Kampf“ zu einem solchen gehört.
Es gibt Bücher, die sollten unter Verschluss bleiben. Das Landgericht München hat nun entschieden, das auch das Buch „Mein Kampf“ zu einem solchen gehört.
Landgericht Düsseldorf Urteil Datum: 29. September 2010 Aktenzeichen: 12 O 255/09
Leitsätze des Gerichts: Das Urheberrechtsgesetz regelt die aus dem Urheberrecht fließenden Befugnisse und ihre Beschränkungen grundsätzlich abschließend. Das Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst unbeschränkten Zugang und einer möglichst umfassenden Nutzung des geschützten Werkes kann bei der Bestimmung des Umfangs der dem Urheber zustehenden Verwertungsrechte und bei der Auslegung der Schrankenbestimmungen herangezogen werden. Eine der … Weiterlesen …
Leitsätze des Gerichts: Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG dar. Enthält eine solche Zusammenfassung auch Formulierungen, auf denen die schöpferische Eigenart des Schriftwerks beruht, kommt es … Weiterlesen …
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