Die WIPO ist eine diplomatische Weltorganisation für geistiges Eigentum. 1997 kam die Idee eines neuen Schutzrechts in Form eines internationalen Rundfunkvertrags auf. Im Jahr 2007 wurden die Verhandlungen abgebrochen und werden seitdem immer wieder aufgerollt. Der Zombie „Broadcasting Treaty“ ist nicht totzukriegen.
Was ist der „Broadcast treaty“?
Mit dem geplanten Vertrag wollen die Rundfunkunternehmen ein umfassendes Schutzrecht auf ihre Sendeausstrahlungen erlangen, um somit gegen die unrechtmäßige Verbreitung der Sendung (sog. „Signalpiraterie“) vorzugehen.
Vor allem die Organisation Knowlege Ecologie International (KEI), welche die Interessen der Urheber vertritt, stellt sich gegen dieses Vorhaben. Der „Broadcast treaty“ ermögliche eine Monopolstellung der Rundfunkanbieter für die Vervielfältigung und Verbreitung der Sendungeaufzeichnungen. Ein eigenes Schutzrecht auf alle Aufzeichnungen würde mit dem Urheberrecht nur schwer zu vereinbaren sein. Außerdem wären die Verbraucher zur Erlangung von Sendeinformationen mit komplizierten Rechten konfrontiert. Selbst die Verbreitung von Sendeausschnitten würde bereits Probleme mit sich bringen. Lesen Sie dazu das Interview mit James Love, dem Direktor der KEI, auf heise.de.
Die Verhandlungen gehen weiter…
Die Lobby der Rundfunkunternehmen wird wohl weiterhin die Ratifizierung des Vertrages vorantreiben wollen. Die Auswirkungen eines solchen Vertrages auf das Urheberrecht wären enorm. Nach der Ausstrahlung einer Sendung hätte der Sender die exklusiven Rechte an der Verbreitung und Vervielfätigung. Die Bedenken der KEI sind daher durchaus nachvollziehbar. Fest steht aber auch, dass eine Einigung bis jetzt noch nicht in Sicht ist. Vielleicht ja in weiteren 17 Jahren.
Andere Verträge wurden übrigens fertiggestellt. Die WIPO hat bereits den internationalen Blindenvertrag („Treaty for the blind“) hervorgebracht. Wir berichteten über dieses Abkommenen im Mai 2013 und April 2014.
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