ACTA vor dem EU-Parlament gescheitert

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, ist nun endgültig Geschichte. In einer Abstimmung des EU-Parlaments votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten gegen das umstrittene Handelsabkommen.

ACTA sollte ursprünglich dabei helfen, Produkt- und Markenpiraterie zu bekämpfen und den multilateralen Austausch zwischen Behörden erleichtern. Kritiker bemängelten, dass ACTA vor allem Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften auf Kosten der Allgemeinheit begünstigen und die Durchsetzung von Urheberrechten gegen vermeintliche Schädiger massiv vereinfachen würde. Zudem bestünde die Gefahr, dass, aufgrund einiger unbestimmter Regelungen, weitreichende Sperren des Internets die Folge sein könnten.

Das Abkommen, welches sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, es sei durch starke Lobbygruppen aus dem Mediensektor in den USA und Japan initiiert worden, fand in den letzten Monaten eine Vielzahl von Gegnern. Protestaufmärsche und Demonstrationen lockten europaweit Tausende von Aktivisten auf die Straße und brachten das eigentlich zuvor wenig beachtete Vorhaben in den medialen Fokus. Nun hat also auch die Politik reagiert und sich der Kritik der Masse angenommen.

Laut Informationen von Welt Online plant die EU Kommission kein neues Abkommen. Von Seiten der Bundesregierung gibt es scheinbar jedoch Bestrebungen, zumindest einzelne Teile von ACTA zu „retten“ und ins deutsche Recht zu implementieren. Insbesondere die Bestimmungen gegen Marken- und Produktpiraterie könnten folglich alsbald ihren Niederschlag im hiesigen Gesetzeskanon finden.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich am heutigen Tage im ARD Morgenmagazin: „Dieses Übereinkommen ist leider im Bereich der Urheberrechte, (…) sehr, sehr unbestimmt, sehr schwammig formuliert. Deswegen ist es richtig, dass dieser Teil nicht kommt. Aber leider fällt das ganze Abkommen.»

Gleichwohl zeigte sie aber auch Sympathie für grundsätzliche Inhalte von ACTA insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie. Hierzu müsse aber ein neues Verfahren eingeleitet werden, so Leutheusser-Schnarrenberger.

(Bild: © oxygen64 – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Benjamin Theil verfasst. Er ist Assessor und hat schon früh den Fokus seiner rechtlichen Ausbildung auf den Bereich „Recht der neuen Medien“ gelegt. Als Kind einer Generation, die die gesamte technische Entwicklung, vom Ur-Gameboy bis hin zu Touchpad und Cloud-Computing mitgemacht hat, ist sein Interesse an der Materie nicht nur rein beruflicher Natur, sondern basiert auch auf persönlicher Erfahrung und Leidenschaft. Noch vor dem ersten Staatsexamen wechselte er von seiner alma mater, der Universät Bonn, nach Münster um die Zusatzqualifikationen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und im Gewerblichen Rechtschutz zu erwerben.
Das Referendariat absolvierte er am LG Münster. Seine rechtlichen Interessengebiete fächern sich vom IT-Recht, über den gewerblichen Rechtschutz, vornehmlich im Internet, bis hin zum Presse- und Medienrecht. [/box]

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