Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, setzt die Urheberrechtsabgaben für solche Speichermedien neu fest. Ab 1. Juli diesen Jahres sollen für Speicherkarten mit einer Kapazität von maximal 4 GB eine Abgabe in Höhe von 0,91 € fällig werden. Für Sticks mit mehr Speicherplatz werden 1,65 € fällig, für Speicherkarten 1,95 €.
Eine solche Festsetzung der Tarife durch die ZPÜ geschieht, weil vorherige Verhandlungen mit den Verbänden IM, BITKOM, Vere (Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikkaltgeräten e.V.) und BWL (Bundesverband Werbeartikel Lieferanten e. V.) gescheitert sind. Die bisherigen bestehenden Verträge mit diesen Verbänden wurden zum 31.12.2011 gekündigt. Da es zu keinen neuen Vereinbarungen kam, wurden die Tarife nun von der ZPÜ im Namen der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Wort und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst aufgestellt.
Rechtliche Grundlage zur Aufstellung solcher Tarife sind die §§ 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes. Demnach muss bei der Aufstellung dieser Tarife berücksichtigt werden inwieweit die Geräte und Speichermedien tatsächlich für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken genutzt werden. Nach einer im Auftrag der ZPÜ Ende 2011 von der TMS durchgeführten empirischen Untersuchung ist die Anzahl der während der gesamten Lebensdauer von USB-Sticks und Speicherkarten vervielfältigten Werke erheblich. Beispielsweise werden danach während der Lebensdauer eines USB-Sticks 677 Musiktitel, 541 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 93 Grafiken und 66 Teile aus Büchern vervielfältigt. Bei einer Speicherkarte sind es 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und zehn Teile aus Büchern. Um eine angemessene Vergütung der Urheber weiterhin zu gewährleisten, sei eine solche Erhöhung der Abgaben auf USB und Speichersticks gerechtfertigt. Da die genannten gesetzlichen Vorschriften ebenfalls vorschreiben, dass eine Abgabe immer im Verhältnis zum Gesamtpreis der jeweiligen Geräte stehen muss, wurden die Tarife nach Aussage der GEMA noch reduziert. Nichts desto trotz erscheint die Steigerung der Abgaben immens.
In einer Stellungnahme weist die GEMA allerdings darauf hin, dass die Tarife lediglich als Vorschläge gewertet werden können und der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Das es zu einer solchen gerichtlichen Überprüfung der neuen Tarife kommen wird, ist wahrscheinlich. Nimmt man nämlich an, dass ein USB-Stick mit einer Größe von 4 GB keine vier Euro mehr kostet, so erhöht eine Abgabe von 0,91 € den Gesamtpreis bereits um ein Viertel. Das damit eine unverhältnismäßig hohe Abgabe vorliegt, kann angenommen werden.
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