Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. Die Vorwürfe kann ich natürlich nicht bestätigen oder widerlegen.
    Aber mir fällt auf, dass zu Guttenberg in der letzten Zeit sehr oft
    von den Medien attakiert worden ist. Meines Erachtens wollte man
    Ihn loshaben. Denkt man einfach mal an

    Gorch Fock Skandal
    Afganistan Ausflug

    Der Rücktritt von zu Guttenberg war richtig. Mit Ihm ist allerdings
    ein Sympatieträger und fähiger Mann gegangen.

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  2. Ja, das ist schon klar, das man ihn loswerden wollte. Und nur deshalb haben die Roten die Affäre um die Aufklärung zum Kundus-Fall erfunden. Ohne diese Erfindung hätten sie nicht meckern können. Und Gorch-Fock-Skandal sowie Afganistan-Ausflug haben ihm die bösen Medien angedichtet. Wahrheit ist, der Gutti hat damit gar nichts zu tun!!

    Ein Dieb, Betrüger und Hochstapler ist selbstverständlich ein Sympathieträger – sofern er adlig ist. Das war zwar noch nicht immer so, aber jetzt, wo den schwarzen Parteien die Leute abhanden kommen, muss man eben ein wenig kreativ sein. Mei, das Geschwafel von Wertvorstellungen in den Parteiprogrammen ist ja schon so`n alter Hut. Da können wir gerne drauf verzichten.

    Und fähig war der Mann schon. Na ja, die ständigen Pleiten, Pech und Pannen wollen wir mal nicht überbewerten. Schließlich hat er ja auch nur eine Ausbildung im Kriegshandwerk gehabt, die ihn zu einem Unteroffiziersdienstrang befähigt. Seien wir froh, dass es bei ihm zu mehr als nur zu einem Gefreiten gelangt hat. Was uns dann geblüht hätte…

    Letztendlich wollen wir nicht vergessen, was er mit gar keiner Ausbildung in Wirtschaft und mit gar keiner Erfahrung in Wirtschaft geleistet hat. Boah eh, in acht Monaten als Bundesminister für Wirtschaft hat er keinen Schaden angerichtet! Zwar auch keinerlei Erfolge erzielt, ist aber nicht der Rede wert. Kein Schaden anrichten ist viel wichtiger.

    Das die Gutti-Unterstützer sich dann auf „Pro Guttenberg“ Kundgebungen verhöhnen lassen müssen, finde ich voll unfair. Und vor allem, das es nur eine einzige Demo gegeben hat, wo die Unterstützer in der Mehrheit waren, also ne. Da müssen wir was dran ändern. Es kann doch nicht sein, dass die Deutschen sich nicht mehr verscheissern lassen und selber nachdenken.

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