Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. es reicht!!!!
    habt doch nun was ihr wolltet. nun haben wir einen „sehr“ symtatischen nachfolger :-(

    die medien können nun weiter regieren!

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  2. Es reicht noch lange nicht.
    So lange auch nur ein einziger Verführter – und davon gibt es leider noch viel zu viele – an die nicht vorhandenen Erfolge dieses adligen Großkotzes glaubt, darf man im Interesse der Werte unserer Republik nicht nachlassen, die volle Wahrheit aufzudecken.

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  3. Hallo!

    So sehr ich verstehen kann, daß Herr Guttenberg persönlich getroffen ist, so hätte er sich von Anfang an klar machen müssen, dass wenn er eine politische Karriere anstrebt, sich als Vorbild verantwortungsvoll verhalten muß.

    Er hat dies nicht getan.

    Ob er einen Ghostwriter hatte (wahrscheinlich…) oder nicht, ist letztendlich egal. Ob er die „…“ nur vergessen hatte oder nicht, ist auch unerheblich.

    Bei der Abgabe seiner Doktorarbeit hat er einen Eid geleistet, der rechtswirksam ist.

    Dass nun mehr als 70% „seiner“ Arbeit Urheberrechte verletzen, ist kriminell.

    Und einen kriminellen Politiker benötigt keiner. Egal, wie populär dieser sein soll (ich glaube den Umfragen NICHT).

    Er ist übrigens nicht vor-verurteilt. Er hat sich selbst vor-verurteilt. Hätter er nichts mit den Fälschungen zu tun, hätte er sofort von Anfang an Rechtsmittel einlegen können, damit der „wahre“ Täter gefunden wird. Da er selbst (???) der Täter war, ist auch das hinfällig.

    Da er soooo beliebt im Volk sein soll, muss gerade bei ihm eine paradigmatische Strafe sein.

    Noch immer beschimpft z.B. Seehuber Leute, wie Schavan und stellt daher den Vorfall immer noch als Kavaliersdelikt hin.

    Ich hoffe auf die deutsche Rechtssprechung, dass endlich mal ganz deutlich und hart klar wird, dass Urheberrechtsmißbrauch kriminell ist.

    Ich bin selbst Opfer von dieser Unsitte „Copy & Paste“ und ich habe KEINE Toleranz mehr. Wer etwas von einem anderen haben will, MUSS diesen fragen, bervor er sich das nimmt. Frägt er nicht, ist das Diebstahl.

    Und wollen wir einen populären Dieb als Minister? Nein!

    Gut(t) das er weg ist!

    Wehe uns, er wäre Bundeskanzler geworden…

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  4. Update

    die Anzahl der gefundenen Plagiate steigt und steigt. Jetzt sind schon 324 von 393 Seiten betroffen, 82,4%.

    Wenn also dieser Hochstabler zurück in die Politik kommt, wird er es sehr, sehr schwer haben. Denn wie will er sich nach dieser reifen Leistung noch steigern? Wie und mit was wird er dann sein treues Volk verscheissern?

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  5. Guttenberg soll zurückkommen? Ja klar doch.
    Dann kann er uns immer als schlechtes Beispiel dienen. Niemand kann das besser als ER.

    Und e.nöthen wird Spaßminister.

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  6. Du irrst, liebe(r) e.nöthen!
    Denn nicht »das wäre mal was«, nein, das ist was!
    Soviel Spaß wie wir jetzt schon an Dir und mit Dir haben, ist uns der dämliche Guttenberg vollkomen egal. Um Dich geht es uns, Deine Person muss am köcheln gehalten werden. Eine kleine Provokation in Richtung K.T. und schon bringst Du uns die schönsten Brüller.
    Weiter so!

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