Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. Dass Guttenberg jetzt noch als Kanzler irgendwann kandidieren kann, ist für mich absolut ausgeschlossen. Mit den schlechten Umfragewerten der CDU, kann sich Angela Merkel ohnehin die Kanzlerschaft abschminken, die SPD ist wieder schwer im kommen, was die SPD in Hamburg gezeigt hat.

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  2. … warum?? da hat das eine mit dem andern nichts zu tun…….
    diese kiste so hoch zu spielen, ist sowieso für mich unverständlich, es gibt wichtigers als
    das!!!

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  3. Also jetzt schlägt es aber 13. Wie kann man eine zivilrechtliche StrafTat, noch dazu die eines politischen EntscheidungsTrägers, als „Nichtigkeit“ herunterspielen?
    Wir erinnern uns an den Chirurgen der über Jahre in einem deutschen Krankenhaus seiner Arbeit „übrigens fehlerfrei“ nachgegangen war, in dem er einen DoktorTitel vorgetäuscht hatte. Ihr plädiert also dafür, dass er wieder einstellt wird?

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  4. ein mediziner, landläufig doktor., hat eine andere qualität, als ein dr. titel in irgendeinem fachgebiet, welcher letztendlich kein „großes unheil“ anrichten, oder einem menschen schaden könnte….

    schlag 13….

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  5. … wer sucht, der findet.
    soll doch mal jemand den job von dr. guttenberg besser machen.

    besser naiv, wie jemand, der ständig an jemand rumnörgelt, der seinen job besser macht, als andere vor ihm—–

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  6. an e.nöthen:
    1. Deinen Dr. Guttenberg gibt es nicht mehr. Bekommst Du gar nichts mit?!?
    2. Der zu Guttenberg ist ein Dieb.
    3. Daran ändert auch die von Dir zugeschriebene Liebenswürdigkeit nichts.
    4. Und da er sich hat erwischen lassen, ist es auch noch ein dämlicher Dieb.
    5. Du findest Naivität besser als Ehrlichkeit? Prima, bist ein braver Teutscher.

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  7. feige bist du auch….
    ich krieg schon alls mit, glaubs mir.
    und ihn als lügner und dieb abzutun, finde ich reichlich unverschämt, nur weil man sich bei andrn politikern nicht die mühe macht zu suchen.
    keiner von denen hat ne weisse weste !!!!!!!
    einer, der seinen job gut macht, ist aln andern ein dorn im auge.

    ARMES DEUTSCHLAND, sag ich nur!

    „lügen“ tun sie ALLE…

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  8. Bevor das hier nun ausufert möchte ich alle Beteiligten bitten, sich auf das Thema zu beschränken und nicht in Beleidigungen zu verfallen. Die Diskussion erhitzt die Gemüter, wie es wohl oftmals in der Politik ist. Dies kann gerne auf sachlicher Ebene forgeführt werden.

    Ich bitte um Verständnis, dass wir bei ausufernder Diskussion einschreiten müssen.

    Vielen Dank.

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