Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, fremde Texte für seine Doktorarbeit „plagiiert“ zu haben (siehe Artikel auf FAZ.net). Dies wollen wir zum Anlass nehmen, kurz zu erläutern, was ein Plagiat ist und was nicht mehr als Plagiat gilt.

Das Urheberrecht wird von den Gerichten als Recht geistigen Eigentums gesehen (zuletzt wieder EuGH 2. Kammer, Urteil v. 27.01.2011, C-168/09). Der Plagiatsvorwurf ist gegeben, wenn ein Werk unbefugt in Kenntnis des fremden Urheberrechts übernommen wird, um es als sein eigenes zu verwenden (BGH 1. Zivilsenat, „Plagiatsvorwurf“, Urteil v. 12.01.1960, I ZR 30/58); also geistiger Diebstahl im juristischen Sinne.

Plagiate können eine Kopie oder aber ein Zitat ohne Quellenangabe, §§ 51, 63 UrhG, sein. Wichtig ist, dass eine fremde Urheberschaft als eigene angemaßt wird. So ist dem gegenüber kein Plagiat gegeben, wenn eine Kopie oder gar ein neues Werk jemand anderem, meist einer vermeintlich bekannten Person, untergeschoben wird. Dies wird als Fälschung bezeichnet und ist vor allem im Kunstgewerbe verbreitet, um Profite beim Verkauf einzufahren.

So ist wohl auch mehr oder minder eindeutig, dass man sich nicht selbst plagiieren kann. Denn dann maßt man sich ja keine fremde Urheberschaft an, sondern ist und bleibt selbst Urheber. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG oder Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG sind dann nicht betroffen. Der Urheber hat ein Recht auf Selbstwiederholung. Wohl aber sind Probleme gegeben, wenn der Urheber jemand anderem (z.B. einem Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt hat (näher hierzu vgl. Marcel Bisges, UFITA 2008, 643-699).

Viele glauben auch, dass fremde Texte ohne Kennzeichnung übernommen werden dürfen, wenn diese „paraphrasiert“ oder mit einigen kleinen „Wortzusätzen“ versehen werden. Dies ist vergleichbar mit dem Irrglauben, man könne Bilder einfach vergrößern oder verkleinern. Denn dann wäre es ja nicht mehr wie das Original. Dem ist jedoch nicht so. Man könnte zwar generell die freie Benutzung gemäß § 24 UrhG diskutieren. Jedoch muss hierfür das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk „verblassen“ (vgl. BGH 1. Zivilsenat, „Perlentaucher“, Urteil v. 01.12.2010, I ZR 12/08). Dies ist im Regelfall bei solchen Änderungen nicht gegeben, im Gegenteil wird dies eher ein Zeichen einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung sein, die nur verschleiert werden sollte (so auch Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Auflage, Rn 284).

Auch versuchen sich manche Autoren auf die sogenannte unbewusste Entlehnung zu berufen. Diese ist gegeben, wenn das neue Werk zwar von alten Werken inspiriert und augenscheinlich mehr oder minder Teile übernommen wurden, der „neue“ Urheber sich jedoch (unbewusst) nicht mehr an das Original erinnert. Dies gelingt bei Texten selten, bei Musikstücken wohl öfter, wenn es auch insgesamt sehr schwer zu beweisen ist. Diese unbewusste Übernahme ist jedoch weniger ein Schutz vor Ansprüchen des Original-Urhebers, als eher eine Art sein Gesicht zu wahren. Denn gleichwohl bedeutet auch die bloß unbewusste Verletzung von Urheberrechten einen Eingriff in fremde Rechte und begründet damit einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (LG München I 21. Zivilkammer, Urteil v. 03.12.2008, 21 O 23120/00; OLG München 6. Zivilsenat, „Tannöd II“, Urteil v. 12.11.2009, 6 U 3595/08).

Um auf den Plagiatsvorwurf an Herrn zu Guttenberg zurückzukommen ist dieser zumindest nach dem genannten Artikel der FAZ (s.o.) wohl eindeutig zuzugeben. Die kopierte Textpassage stimmt Wort für Wort überein, sich da herauszureden könnte schwer werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Fußnote nicht korrekt gesetzt wurde, wie als mögliche Fehlerquelle angegeben wird. Dies mag nun die nähere Untersuchung ergeben. Arbeiten an der Universität, die zumindest teilweise plagiiert sind, werden normalerweise als ungenügend bewertet. Da mir die genauen Bewertungskriterien hierfür natürlich nicht vorliegen wäre daher das Ergebnis der Untersuchung zumindest dahingehend interessant, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen dies nun für Herrn zu Guttenberg hat.

62 Gedanken zu „Karl Theodor zu Guttenberg und das Plagiat“

  1. Was für ein Aufstand über die Arbeit von Guttenberg. Kopiert oder nicht, was solls. Was mich an der Geschichte am Meisten aufregt ist, dass darüber mehr Aufstand gemacht wird und ein größeres Echo in den Medien findet, als die armen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan.

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  2. Warum sollen wir uns über die armen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan aufregen? Klauen die etwa auch? Jesses, und ich dachte, wenigstens die halten die Ehre von Teutschland hoch.

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  3. hat man eigentlich nichts wichtigeres zu tun, als von guttenberg dauernd zu attackieren??
    ist doch wirklich lachhaft.
    ma, könnte meinen, dass neid auf die beliebtheit, ein groß rolle spielt.
    mfg

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  4. Ich muss dem ersten Schreiber recht geben. Der Plagiatvorwurf ist zwar peinlich und mag Empören, aber wenn ich bedenke welche Mediale Flachheit bei den Vorfällen um Gorch Fock und Afganistan war, wo es um ein sehr hohes Gut geht, nämlich das Menschenleben und die Unversehrtheit von Menschen, könnte ich Kotzen.

    Bei dem Plagiatvorwurf haben wir hier man wieder den Beginn des, wie ich es mal nennen will Kachelmann-Syndrom. Eine wirkliche unabhängige Entscheidung derjenigen, die die Wahrheit herausfinden sollen, ist kaum mehr möglich.

    In beiden Fällen habe ich den Eindruck, das die Hauptakteure dabei nicht ganz unschuldig sind.

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  5. ja und wieso prüfen die professoren erst jetzt ?????
    haben wir doch mit dr. guttenberg mal einen beliebten poliker (seine frau ist auch sehr nett) da muß mal wieder gestänkert werden…..
    soll erst mal einer seinen job machen….
    armes deutschland!!

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  6. Sinnentleert? Aber nicht doch.
    Mir hat es außer der schönen Diskusion noch mehr gebracht. Mein Name sieht doch jetzt viel schöner aus. Habe mich vorher nur nicht getraut. Aber wenn es Muttis Liebling darf…

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  7. 1. Guttenberg wurde mitnichten ‚dauernd‘ attackiert sondern eher im Vergleich zu anderen Politikern in vergleichbaren Situationen gar nicht.
    2. Bei den Vorfällen in der Bundeswehr etc. war er ja nie selbst direkt dafür verantwortlich, es ist also nicht vergleichbar. Dann damit zu kommen das das ja viel wichtige sei weil es da um Menschenleben gehe ist ja ein billiges Ausweichargument. Nach der Logik müssten ja dann Verteidigungsminister auch nie zurücktreten, oder?
    3. Warum das den Professoren an der Uni Bayreuth nicht früher aufgefallen ist, ist natürlich eine berechtigte Frage, aber es wäre nicht das erste mal das jemandem der Doktortitel aberkannt wird, notfalls gibt auch ein Gericht dann auch Nachhilfe wissenschaftlichem Arbeiten.
    4. Auf das ‚der ist ja so nett‘ gehe ich jetzt einfach mal gar nicht ein, meine Politiker sollen nicht selbst machen, sondern ihren Job machen, und das traue ich ihnen nur zu wenn sie nicht so was bringen. Gilt natürlich für alle Parteien.
    5. Anscheinend hat sich dieses Idoldenken und ‚ist ja nicht so schlimm‘ auch schon viel zu sehr verbreitet. Ich finde ja wenn die Guttenberg Fans wirklich dessen vorgegebene Ideale hochhalten wollen bzw. wirklich konservativ sind, sollte sie die ersten sein die sich abwenden wenn so was rauskommt.

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  8. …. lasst mal die kirche im dorf! wenn er seinen job macht! wer hat nie gepfuscht bei arbeiten???
    wie heißt das sprichwort ;wer……………. werfe den ersten stein!

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