Schadensersatz bei fehlenden Unterlizenzen für Fotografien
Keine Berechnung des Schadensersatzes bei fehlender Unterlizenz auf Grundlage der MFM-Honorarbasis: Die Höhe des Schadens richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Keine Berechnung des Schadensersatzes bei fehlender Unterlizenz auf Grundlage der MFM-Honorarbasis: Die Höhe des Schadens richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Die Berechnung des Schadensersatzes für eine unberechtigte Unterlizenz bei Fotografien richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Der BGH hat entschieden, dass bei dem Erlöschen einer Hauptlizenz nicht zwingend die bereits vergebenen Unterlizenzen ihre Wirkung verlieren. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auch auf das Fotorecht.