LG Köln: 50.000,00 € Lizenzkosten für unberechtigte Verwertung von Pippi Langstrumpf

Das Landgericht Köln hat einen deutschen Discounter mit Urteil vom 10.08.2011, Az. 28 O 117/11 zur Zahlung fiktiver Lizenzgebühren in Höhe von 50.000,00 € verurteilt. Was war geschehen? Der beklagte Supermarkt bot im Rahmen einer einwöchigen Werbeaktion ohne vorherige Zustimmung Pippi-Langstrumpf-Kostüme unter Übernahme der typischen Merkmale der Figur an und bewarb die Aktion für diesen … Weiterlesen …