AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

Der Sachverhalt

Der akkreditierte Hobbyfotograf eines Bundesliga-Vereins hatte dem Pressesprecher des Vereins Fotos zur kostenfreien Verwendung in einem Fan-Magazin bereitgestellt. Dieser reichte es zur Verwendung in einer Printanzeige mit falscher Urhebernennung an Dritte weiter. Der Hobbyfotograf verlangte vom Pressesprecher nun unter anderem eine Lizenzentschädigung,

die er unter Zugrundelegung der Tarife der VG Bild und Kunst für eine viertel Seite Werbeanzeige bei einer Auflage von 100.000 mit 895.- € bzw. nach den Sätzen der MFM für eine Achtel- Seite mit 375,00 € und für eine viertel Seite 475,00 € bei einer Auflage von 100.000 für angemessen hält.


Die Entscheidung

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Schadensersatz im Urheber- und Fotorecht

Häufig ist die Rede von Schadensersatzansprüchen, die dem Fotografen bei unzulässiger Nutzung seiner Fotos zustehen. Das Wort Schadensersatz lässt dabei in vieler Leute Augen Dollarzeichen erscheinen. Was genau sich jedoch im Urheberrecht hinter einem Schadensersatzanspruch verbirgt und wie eine Berechnung dessen aussehen kann, soll im Folgenden erläutert werden. Schadensersatz kann auf drei Arten berechnet werden … Weiterlesen …