In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vom 07.01.2011 (Az 310 O 1/11) hatte das LG Hamburg zu entscheiden, ob ein computeranimierter Film urheberrechtlich geschützt sein kann und Ausschnitte aus diesem Film ohne Nennung des Filmherstellers veröffentlicht werden dürfen.
LG Köln, Urteil vom 5. März 2014, Az.: 28 O 232/13
Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an den Kläger 310 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6.2.2013 zu zahlen; b) an den Kläger 507,50 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6.2.2013 zu zahlen; 2. Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes … Weiterlesen …