Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!
Schärferes Gesetz gegen Kinderpornografie
Der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Per Gesetz soll bald ein härteres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie möglich sein.