LG Düsseldorf: Urteil vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/11

Leitsätze der Redaktion: Die Erteilung einer stillschweigenden Einwilligung kann regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn der Betroffene über die Art und den Zweck der Veröffentlichung der Bilder aufgeklärt worden ist. Die Beweislast der Einwilligung trägt der Verwender. Die Vermutung des § 22 Satz 2 KUG kann nur dann angewendet werden, wenn die Enlohnung auch die … Weiterlesen …