LG Frankfurt: Teilen-Funktion ist keine Einladung zum Kopieren

Leitsätze der Redaktion:  Wer einen Beitrag vollständig auf den eigenen Facebook-Auftritt kopiert hat, anstatt die „Share-Funktion“ zu nutzen, verletzt die Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Autors. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) durch das Bereitstellen der „Share-Funktion“ kommt nicht in Betracht, weil die Funktion gerade nicht wie vorgesehen genutzt wurde. Landgericht Frankfurt Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 2-03 S 2/14 … Weiterlesen …