AG München: Kunst ist Geschmackssache

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 224 C 33358/10) festgestellt, dass Kunst Geschmackssache sei. Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Der Werkvertrag wurde somit erfüllt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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