AG München: Kunst ist Geschmackssache

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 224 C 33358/10) festgestellt, dass Kunst Geschmackssache sei. Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Der Werkvertrag wurde somit erfüllt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Kein Schadensersatz für Mauerkünstler Sperling

Mit Urteil vom 7.2.2012 hat das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 199/11) entschieden dass der Künstler Bodo Sperling kein Schadensersatz wegen der Zerstörung seines Werkes „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ auf einem alten Berliner Mauer-Teilstück bekommt.

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