OLG Karlsruhe: Wann Häuser zu Werken der Baukunst zählen

Leitsätze der Redaktion: In einem Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber niemals Urheber der Werke eines Arbeitnehmerss. Dem Arbeitgeber kann aber durch Vertrag ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters eingeräumt werden. Wenn eine Nutzungseinräumung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann im Rahmen einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung regelmäßig von einer stillschweigenden Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ausgegangen … Weiterlesen …

AG Donaueschingen: Veröffentlichung von Fotos eines Raumes im Internet zu Werbezwecken als Persönlichkeitsrechtsverstoß

Leitsatz des Gerichts:

Werden Fotos von Wohnräumen ohne Einwilligung des Bewohners der Räume zu Werbezwecken ins Internet gestellt, stellt dies keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, sofern aus den Fotos selbst oder ihrer Einbettung in die umgebende Homepage kein Rückschluss auf die Person des Bewohners gezogen werden kann.

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