KG Berlin kippt Verkaufsverbot des Films „Unlike U“
Entgegen seiner Vorinstanz betonte das Kammergericht Berlin die künstlerische Freiheit der Dokumentation und hob die Unterlassungsverpflichtung gegenüber den Filmemachern Regel und Birg auf.
Entgegen seiner Vorinstanz betonte das Kammergericht Berlin die künstlerische Freiheit der Dokumentation und hob die Unterlassungsverpflichtung gegenüber den Filmemachern Regel und Birg auf.
Bundesgerichtshof Urteil Verkündet am: 24.05.2007 Aktenzeichen: I ZR 42/04 Tenor Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. Dezember 2003 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Tatbestand Der Kläger, ein bildender Künstler, bemalte im Jahre 1995 drei zusammenhängende Elemente der Berliner Mauer am Leipziger Platz in … Weiterlesen …
Sie sind überall und gehören mittlerweile wohl zum alltäglichen Landschaftsbild dazu. Wenn man durch die Stadt läuft begegnet man ihnen und wenn man mit der Bahn fährt sieht man sie wohl fast am meisten: Graffiti