Nachdem die Dissertation Karl-Theodor zu Guttenbergs zu Beginn diesen Jahres mehr Aufsehen erregte als wahrscheinlich ursprünglich geplant, wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn nun eingestellt. Das Verfahren wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 Abs. 1 UrhG wurde, mit der Auflage zur Zahlung von 20.000 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe, von der Staatsanwaltschaft Hof eingestellt (§ 153a Strafprozessordnung).
Kurzhinweis: Die Einwilligung im Internet – Dr. von Zimmermann
In seiner Dissertationsschrift „Die Einwilligung im Internet“ untersucht von Zimmermann Einwilligungen nach § 22 KUG sowie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Einwilligungen. Es handelt sich dabei um die Einwilligungen, die im Internetkontext besonders häufig anzutreffen sind.