Am 28. August 2009 (Az. 86 C 238/09) kam es vor dem Amtsgericht Mainz zu einem Urteil zu der Frage, in wie weit Schadensersatz verlangt werden kann, wenn das Model nicht erscheint.
Abwesenheit
AG Mainz: Zur Frage nach Schadensersatz bei Fernbleiben des Models
Leitsatz der Redaktion: Wenn das Model den Fotografen bestellt, selbst aber nicht erscheint, muss es Schadensersatz zahlen. AG Mainz Urteil Datum: 28.08.2009 Az.: 86 C 238/09 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 230,00 € nebst Zinsen hieraus in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.06.2009 zu bezahlen. Im … Weiterlesen …