Bis vor kurzem wurden im Rahmen der Google Bildersuche lediglich kleine Thumbnails der gefundenen Bilder angezeigt. Dies hat sich mittlerweile jedoch geändert. Sowohl in den USA, als auch in der mobilen iPhone-Version der deutschen Suchseite sind nun Bilder in hoher Auflösung zu sehen, ohne dass der Nutzer die Google-Seite verlassen muss. Dies missfällt vielen Fotografen und Kreativen, denn schließlich nutzt Google ihre Bilder um den eigenen Dienst funktionsreicher zu gestalten.
Google-Thumbnails sind erlaubt
Dass die Darstellung von Thumbnails im Rahmen der Bildersuche von Google nicht zu beanstanden ist, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2010 festgestellt (Urteil vom 29. April 2010, Az.: I ZR 69/08 – Vorschaubilder). Der Fotografenverband Freelens sieht jedoch in der jetzigen Form der Bildersuche eine Anwendung, die von dieser Rechtsprechung nicht mehr gedeckt ist. Er hat Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.
Dirk Feldmann, Justitiar von Freelens sagt dazu:
„Dies widerspricht der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werden wird.“
Tatsächlich ist die Art, wie Google fremde Bilder verwendet, aus urheberrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten. Denn grundsätzlich bedarf es für die Vervielfältigung von Bildern der Zustimmung des Rechteinhabers. Dies sieht auch der BGH so und stellte in seiner Entscheidung zunächst eine grundsätzliche Urheberrechtsverletzung durch Google fest. Allerdings sei diese nicht rechtswidrig. Derjenige, der seine Bilder ohne technischen Schutz im Internet bereitstelle, sei mit einer Nutzung durch Google in seiner Bildersuche einverstanden:
„Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.“
Vergrößerte Darstellung bei Google jedenfalls kritisch
Diese Argumentation mag für die bisherige Version der Bildersuche mit viel Wohlwollen auch aus Sicht der Urheber akzeptabel sein. Für eine Darstellung der Bilder in tatsächlicher und nicht Thumbnail-Größe muss noch einmal genauer geschaut werden. Denn wenn der Nutzer nicht mehr auf die Website des Fotografen weitergeleitet wird, weil er die Bilder bereits bei Google selbst in hoher Auflösung ansehen kann, entfällt für diesen jeglicher Werbeeffekt. Google nutzt damit (wie auch in anderen Bereichen) fremde Inhalte um die eigenen Dienste aufzupolieren.
Bertram Solcher, Vorsitzender von Freelens sagt dazu:
„Es ist erschreckend, welch geringe Wertschätzung und welche Missachtung elementarster Autorenrechte den Urhebern durch Google entgegengebracht wird. Es kann nicht sein, dass Fotografen zu reinen Content-Lieferanten von Google degradiert werden.“
Google ist allerdings nicht der einzige Suchmaschinenbetreiber der diese Form der Darstellung wählt. Auch Microsofts „Bing“ bedient sich dieser Variante. Yahoo hatte sich bereits kurz nach der Einführung des Dienstes Anfang 2013 gegenüber Freelens zur Unterlassung verpflichtet.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung von Freelens vom 26.04.2013
(Foto: © Patryk Kosmider – Fotolia.com)
Der obige Einwand: „… Denn wenn der Nutzer nicht mehr auf die Website des Fotografen weitergeleitet wird, weil er die Bilder bereits bei Google selbst in hoher Auflösung ansehen kann, entfällt für diesen jeglicher Werbeeffekt. …“ ist wirklichkeitsfremd. Wer ein Bild bei Google sieht und an einer Nutzung dieses Bildes interessiert ist, der besucht trotz der höheren Auflösung bei Google auch die Originalseite. Eben um mit dem Urheber in Kontakt zu treten. Die höhere Auflösung dient nur dazu schon im Vorfeld zu prüfen, ob das Bild überhaupt interessant ist.
Wer sich allein mit Betrachten des Google-Ergebnisses zufrieden gibt, der war und ist ohnehin kein Kunde für den Fotografen.
Die obige Argumentation kommt mir vor, als würde man Behaupten das Schaufensterauslagen verhindern das Kunden ins Geschäft gehen, weil sie doch schon draussen sehen, wie ein Kleidungsstück aussieht.
An vielen Orten müssen wir Fotografen viel Zeit und oder Geld aufwenden um bemerkt zu werden. Google bietet mit seiner Bildersuche – nach meiner Auffassung – eine sehr willkommene kostenlose Werbung mit seinem Dienst. Ich sehe hier eine klare Win/Win-Situation.
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PS. Captcha Codes sind eine beschissene Unsitte.