AG Donaueschingen: Veröffentlichung von Fotos eines Raumes im Internet zu Werbezwecken als Persönlichkeitsrechtsverstoß

Leitsatz des Gerichts:

Werden Fotos von Wohnräumen ohne Einwilligung des Bewohners der Räume zu Werbezwecken ins Internet gestellt, stellt dies keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, sofern aus den Fotos selbst oder ihrer Einbettung in die umgebende Homepage kein Rückschluss auf die Person des Bewohners gezogen werden kann.

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OLG Köln: Bild-im Bild-Nutzung von Bildnissen zu Werbezwecken

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine nur konkludente Einwilligung ist für die Nutzung eines Bildnisses zu Werbezwecken nicht ausreichend. Erforderlich ist eine ausdrückliche Einwilligung.
  2. Die kurzzeitige Verwendung eines Bildnisses in Form einer Bild-in-Bild-Werbung verletzt nicht das berechtigte Interesse des Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 1 KUG. Dies kann sich ändern, falls es über einen erheblichen Zeitraum das einzige Werbemittel ist.

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