BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2012 (Az.: VI ZR 144/11) festgesetzt, dass derjenige, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds im Internet verbreitet, grundsätzlich nicht zur vorherigen Überprüfung auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Eine Haftung entsteht erst dann, wenn der Verbreitende Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Diese Kenntnis erlangt … Weiterlesen …