LG Hamburg: Zur Geldentschädigung bei unberechtigter Veränderung des Fotos

Das Landgericht Hamburg hatte bereits am 05.01.2007 zu entscheiden (Az. 308 O 460/06), in wie weit ein Bild veändert werden darf, wenn der Urheber nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Es ging also insbesondere um § 39 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und die Einschränkungen des Urheberpersönlichkeitsrechts des Fotografen. Im vorliegenden Fall wurde die Veränderung als rechtswidrig eingestuft und sogar ein schwerwiegender Eingriff festgestellt.

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