Mit einer Entscheidung vom 31. März 2010 (Az.: 161 C 15642/09) hat das Amtsgericht München klargestellt, dass das Löschen des Links zu einem, unzulässiger Weise verwendeten, Stadtplan nicht ausreicht. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden, so dass sie durch Eingabe der exakten URL oder via Suchmaschine endgültig nicht mehr auffindbar ist.
OLG Karlsruhe bestätigt: Links entfernen reicht nicht
Wie bereits verschiedene Instanzgerichte entschieden haben, wird ein Bild auch dann noch öffentlich zugänglich gemacht, wenn es nur über die direkte URL-Eingabe erreichbar ist.