Keine kommerzielle Verwertung gegen den Willen des Eigentümers
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 1. März 2013 (Az.: V ZR 14/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Grundstückseigentümer können die kommerzielle Verwertung der von ihrem Grundstück aus angefertigten Fotos untersagen.