Drohnenverordnung: Kritik des Modellfliegerverbandes wird beachtet
Nach Kritik des DMFV: Der geplanten Verordnung für Drohnen wird nur mit Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken.
Nach Kritik des DMFV: Der geplanten Verordnung für Drohnen wird nur mit Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte nach der Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut über die zwei Fälle (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06) zu entscheiden, in denen verkürzte Buchrezensionen wie sie auf perlentaucher.de zu finden sind, auf ihre urheberrechtliche Schutzfähigkeit hin untersucht werden mussten. Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Angelegenheit … Weiterlesen …