LG München I: Websitebetreiber haftet für unzulässige Verwendung von Karl Valentin-Spruch

Das Landgericht München I hatte über ein Unterlassungsbegehren der Gesamtrechtsnachfolgerin des bayerischen Komikers und Volkssängers Karl Valentin zu entscheiden (Urteil vom 8. September 2011, Az.: 7 O 8226/11). Auf einer Zitate-Website wurde eine Aussage Valentins verwendet, die unter anderem auch in dem Band „Karl Valentins gesammelte Werke“ veröffentlicht worden ist. Die Website verfolgt als Hauptzweck die Bereitstellung von Zitaten aller Art und von verschiedenen Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens. Die Zitate selber können von Nutzern in andere Websites eingebunden oder an Dritte versendet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit für die Nutzer, selbst Zitate beizusteuern.

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